Ratgeber

Kostenerstattung

Muss eine Partei in einem Rechtsstreit persönlich zur Hauptverhandlung bei dem Gericht erscheinen, besteht Anspruch auf Kostenerstattung (Fahrtkosten/Verdienstausfall) im Falles des Obsiegens. Das gilt auch für einen Geschäftsführer einer GmbH (BGH VI ZB 63/07 vom 02.12.2008).

(30.01.2009)

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